Abschluss

Hier haben Sie die Wahl zwischen 

Vorläufiger Saldenvortrag

Um Ihre Kontensalden nach dem Wechsel des Geschäftsjahres vorzutragen (sonst wird in den einzelnen Konten das neue Jahr mit Saldo 0 € begonnen), haben Sie mit diesem Tool mit wenigen Klicks die Möglichkeit dazu. Sobald der eigentliche Jahresabschluss durchgeführt wird, werden die vorläufigen Saldenvorträge auch überschrieben.

Bitte beachten: 

Es werden alle Konten außer den Erlöskonten mit dem ausgewählten Kontentyp und die Aufwandskonten vorgetragen. Sollte es Konten geben, die nicht vorgetragen werden sollen (z.B. Privatentnahmekonten, …), sollte vor dem Saldenvortrag im Kontenrahmen der Kontentyp des betreffenden Kontos kurzzeitig auf z.B. „Aufwand“ geändert werden. Nach dem Saldenvortrag bitte wieder zurückändern, da sonst in den verschiedenen Buchhaltungsauswertungen (z.B. BWA) die geänderten Konten nicht berücksichtigt werden. 

Ein vorläufiger Saldenvortrag überträgt in das noch nicht abgeschlossene Jahr. Wurde z.B. das Jahr 2015 geschlossen und es wird der vorläufige Saldenvortrag aus 2014 heraus gestartet, wird der Saldenvortrag nach 2016 vorgenommen (2015 ist ja gesperrt). 

 Es muss immer das vergangene Geschäftsjahr ausgewählt werden, damit der Saldenvortrag in das neue Geschäftsjahr durchgeführt wird. Wenn also ein Vortrag auf den 01.01.2023 gemacht werden soll, muss 01.01.22-31.12.22 ausgewählt werden. Genauso für 01.11.22 mit touristischem Geschäftsjahr muss 01.11.21 -31.10.22 ausgewählt werden. 

Die Einstellung mit „Ja“ belassen Sie so. 

Monatsabschluss

Mit dieser Funktion können Monate geschlossen werden, so lange das Geschäftsjahr noch offen ist. 

Wichtige Vorarbeiten dazu: 

  • Sind alle Entgelte für diesen Monat verbucht? 
  • Gibt es evtl. Entwürfe in der Leistungsträgerabrechnung, die zu verbuchen sind? 
  • Sind alle VA-Abrechnungen des Monats eingebucht? 
  • Sind alle Kundenzahlungen für den abzuschließenden Monat verbucht? 
  • Stimmen die Hauptkonten Kasse und Bank (bes. die Buchungen auf die Aufwandskonten)? 

Für die geschlossenen Monate können keine neuen Buchungssätze in der Buchhaltung erzeugt werden (auch z.B. keine Kundenzahlungen). Ein geschlossener Monat kann wieder geöffnet werden, solange das Geschäftsjahr selbst noch offen ist: 

Wählen Sie hier zunächst das Geschäftsjahr, in dem Sie ein oder mehrere Monate abschließen wollen und wählen dann das/die betreffende(n) Monat(e) aus und klicken dann auf Speichern. Es ist dann über einen Infobutton ersichtlich, wer den jeweiligen Monat geschlossen hat:  

Zum Entsperren genügt es, den Haken des betreffenden Monats wieder zu entfernen.  

Jahresabschluss

Mit diesem Teil des Programms wird das auszuwählende Jahr abgeschlossen. Danach sind in dem abgeschlossenen Jahr keine Änderungen mehr möglich. Daher sollte vor dem Jahresabschluss folgendes geprüft werden:

1. Zahlungen
1.1. Sind alle Kundenzahlungen erfasst?
1.2. Stimmt der Bank-Saldo?
1.3. Stimmt das Kassen-Saldo?
1.4. Sind alle Zahlungskontrollen bearbeitet?

2. Veranstalterabrechnung (Leistungsträgerabrechnung)
2.1. Alle „Offenen Rechnungen“, „Offenen Zahlungen“, „Teilrechnungen VA“ und „Teilzahlungen VA“  prüfen (s. Filter!; es sind die ersten 4 in dem Filter, können gemeinsam angehakt werden).
Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Zahl enthält.

2.2. Alle Positionen müssen Grün sein.
2.3. Alle Entwürfe prüfen (dazu in der Maske der Leistungsträgerabrechnung auf „Entwürfe suchen“ gehen); diese evtl. noch verbuchen
2.4. Bei nochmaliger Prüfung der Punkte 2.1. und 2.2. dürfen keine Vorgänge mehr angezeigt werden.
2.5. Folgeprovisionen sind manuell zu buchen, wobei diese Buchungen nicht in die T-Konten einfließen.
2.6. Alle evtl. vorhandenen Entwürfe verbuchen.

3. Zuschläge, Abschläge, Provisionen
3.1. Über die Leistungsträgerabrechnung mit „Entgeltsuche“ die Zuschläge, Abschläge, Provisionen abrechnen. Es muss in der Spalte „Erlös. Entg,“ ein Datum stehen.
3.2. Auch für ältere Zeiträume Abrechnung prüfen.

4. Abschläge über die Leistungsträgerabrechnung
4.1. alle Abschläge müssen verbucht sein.

5. Transit-Konten klären (<Buchhaltung/Kontenblatt>)
5.1. Alle durchlaufenden Posten prüfen.
5.2. Alle Geldtransit-Konten prüfen.
5.3. Alle Kreditkarten-Konten prüfen.
5.4. Alle Lohn-Konten (Sozialversicherungen, …) prüfen.

6. Sachkonten prüfen (<Buchhaltung/Kontenblatt>; Kontenblatt von 1 … 9999) am Jahresende

7. UVA melden
7.1 <Buchhaltung/Umsatzsteuervoranmeldung/Umsatzsteuervoranmeldung>

8. UVA-Verprobung
8.1 <Buchhaltung/Umsatzsteuervoranmeldung/Umsatzsteuerverprobung>

9. DATEV Export
9.1. Export-Datei (ohne die Datei zu öffnen !) an den Steuerberater geben
9.2. evtl. Summen- und Saldenliste (1 … 999999999) an den Steuerberater schicken.

10. GuV erstellen
10.1 <Buchhaltung/Auswertungen>

11. Umbuchungslisten vom Steuerberater geben lassen und diese in ARGUS nachpflegen.

12. Prüfen der Konten
12.1. Transitkonten (Geldtransit)
12.2. durchlaufenden Postenkonten
12.3. Kreditkartenkonten
12.4. sofern verwendet alle Lohnkonten (Sozialversicherungen, …)

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, dann kann der Jahresabschluss erfolgen. Dazu erhalten Sie die nachstehende Maske:

WICHTIG: 

  • Eine Rücknahme des Jahresabschlusses ist nicht mehr möglich. Sie können in das abgeschlossene Jahr nichts mehr buchen. Ein OP-Vortrag oder ein vorläufiger Saldenvortrag aus einem Vorjahr ist in ein abgeschlossenes Jahr nicht mehr möglich. 
  • Der Jahresabschluss beinhaltet auch ein Schließen der Monate. 
  • Für bilanzierende Reisebüros gilt zu dem folgendes: 
    • Beachten Sie die Jahresabgrenzung 
    • Es gilt Handelsgesetzbuch $ 246 

Wenn Sie die OP-Verwaltung aktiviert haben, so können Sie entscheiden, ob die OP-Vorträge im Rahmen des Jahresabschlusses mit ausgeführt werden sollen. Für eine korrekte OP-Liste ist ein OP-Vortrag unerlässlich; daher steht die Grundeinstellung auf „Ja“. 

Klicken Sie auf den Button Jahresabschluss jetzt erstellen, so erhalten Sie zur Sicherheit diesen Hinweis: 

Wenn Sie sich absolutsicher sind, dass in das abzuschießende Jahr nichts mehr gebucht werden muss, klicken Sie auf Ja, ansonsten auf Nein. 

Nach erfolgter Durchführung des Jahresabschlusses erhalten Sie eine Meldung wie „Der Jahresabschluss für das gewählte Geschäftsjahr (tt/mm/jjjj bis tt/mm/jjjj) wurde erfolgreich durchgeführt. Es wurden xxx Salden auf den tt/mm/jjjj vorgetragen!“. 

Haben Sie die OP-Verwaltung unter <Administration/Buchhaltung/Einstellungen> aktiviert, so wird automatisch ein OP-Vortrag generiert, der alle Jahre davor miteinschließt.